
Wie jedes Jahr gibt es auch für 2023 wieder zahlreiche Neuerungen. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick wo wir Sie gerne auch detaillierter beraten können:
Aktienrecht
Seit 1. Januar 2023 sind weitere Änderungen im Aktienrecht in Kraft. Statuten, Reglemente und Verträge, die den neuen Bestimmungen widersprechen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil sind die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen. Hier gibt es Änderungen bezüglich Fremdwährungen, Nennwert der Aktien, Zwischendividenden und die Einführung eines sogenannten Kapitalbandes. Zusätzlich gibt es neue Anforderungen an den Verwaltungsrat, insbesondere was die Liquidität und Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft betrifft. Auch die Formvorschriften an die Generalversammlung wurden modernisiert.
Erbrecht
Im Zentrum der ersten Etappe zur Anpassung des Erbrechts stehen die Reduktion der Pflichtteile und der damit einhergehende erweiterte Gestaltungsspielraum in der Nachlassplanung. Das bisherige Pflichtteilsrecht der Eltern entfällt, der Pflichtteil für die Nachkommen wird von 3/4 auf 1/2 reduziert. Dadurch erhöht sich die frei verfügbare Quote, über die der/die ErblasserIn testamentarisch verfügen kann.
Neu verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch bereits während eines begonnen Scheidungsverfahrens. Ebenfalls Änderungen gibt es bei Nutzniessung und Eigentum, Erbverträge und Schenkungen, Vorsorgeguthaben Säule 3a und der Reihenfolge der Herabsetzung.
Wegfall Solidaritätsprozent Arbeitslosenversicherung
Ab 2023 entfällt das Solidaritätsprozent auf den CHF 148’200 übersteigenden Lohnanteilen. Auf Einkommensteilen über diesem Grenzbetrag sind keine ALV-Beiträge geschuldet.
Vorschau Datenschutz
Achtung: Ab dem 1. September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz (DSG). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Neuerungen.
